Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§1 Geltungsbereich:

  1. Alle Vertragsverhältnisse und die damit in Zusammenhang stehenden  Rechtsgeschäfte zwischen SLS  mediatecgroup® GmbH (im nachfolgenden  auch  SLS genannt)  und dem Vertragspartner (im nachfolgenden auch  Kunde genannt), die Sach-, Dienst- und Werkleistungen bestellen, basieren  auf der Grundlage bzw.  sind Bestandteil der nachstehenden Bedingungen.  Diese AGB erfassen die Bereiche der Vermietung  von  Veranstaltungstechnik, den Verkauf von Eventprodukten sowie auch die  Überlassung von Personal und Material. Spätestens mit der  Entgegennahme der Ware oder der Dienstleistung gelten diese  Geschäftsbedingungen als angenommen. 
  2. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit  ausdrücklich widersprochen. 
  3. Die Angestellten von SLS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu  treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des  schriftlichen Vertrages hinausgehen. 

 

§2 Angebot, Vertragsabschluss, Fristen und Termine:

  1. Die Angebote von SLS sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.  Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von SLS  oder durch Ausführung nach Auftragserteilung des Auftraggebers zu Stande. 
  2. Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,  bedürfen der Schriftform. 
  3. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von  Ereignissen, die SLS die  Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich   machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche  Anordnungen, usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder   Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen  und Terminen nicht zu vertreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate  dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 
  4. Sofern SLS die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu  vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung nach  Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insgesamt  jedoch höchstens bis  zur Höhe des Netto-Rechnungsw ertes der vom Verzug betroffenen  Leistungen.  Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit  der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SLS beruht. 
  5. Der Beginn der von SLS bestätigten Fristen bzw. Termine setzt die Abklärung  aller technischen Fragen  voraus. Die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen  durch SLS setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der  Verpflichtungen des Kunden voraus. 

 

§3 Leistungsumfang bei Vermietung:

  1. Im Falle der Vermietung von Gegenständen, beginnt die Mietzeit mit dem  Tage der Abholung und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte.  Abholung und Rückgabe können während der Geschäftszeiten oder nach  Vereinbarung erfolgen. 
  2. Ein angegebener Tagesmietpreis bezieht sich auf die Dauer der Mietzeit,  sofern vertraglich nichteine Abrechnung nach Nutzungstagen vereinbart ist.  Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet. Sollte sich Zahl der  vereinbarten Nutzungstage überschreiten, hat der Kunde die sofortige  Zustimmung dafür bei SLS einzuholen. Wird der Mietgegenstand unberechtigt  an mehr als den vereinbarten Nutzungstagen genutzt, so ist ein um 30 %  erhöhter Tagesmietpreis zusätzlich zu entrichten. 
  3. Die vereinbarte Rückgabezeit (Tag und Uhrzeit) ist unbedingt einzuhalten.  Sollte dies nicht möglich sein, ist SLS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für  jeden angebrochenen Tag, der den Rückgabetermin überschreitet, ist der  volle Tagesmietpreis zusätzlich zu entrichten. Darüber hinaus ist der Kunde  verpflichtet, SLS den entstandenen Schaden durch den verspäteten  Rückgabetermin zu  erstatten. 
  4. Eine Anlieferung der Mietsache erfolgt gegen Berechnung der Kosten. SLS ist  zur Instandhaltung der Mietsache und Beseitigung von Sachmängeln während   der Mietzeit berechtigt, jedoch – unbeschadet des gesetzlichen Rechts des  Kunden auf Mietminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag – verpflichtet.  Reparatureingriffe des Kunden sind nicht gestattet. Für Schäden, die durch  eigenverantwortliche Eingriffe des Kunden oder eines Dritten entstanden sind,  haftet der Kunde zum Neupreis des Mietgegenstandes. 
  5. Der Kunde hat sich bei der Übernahme von der Vollständigkeit und der  ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Die Übernahme gilt als  eine Bestätigung für vollständige und ordnungsgemäß funktionierende Geräte. 
  6. Unsere Fahrzeuge sind Vollkasko versichert. Bei einem Unfall jeglicher Art, ist  sofort SLS sowie die Polizei zu verständigen. Der Fahrer des Fahrzeuges  haftet alleine für den entstandenen Sachschaden. 
  7. Die Fahrzeuge sind in Ordnungsgemäßen Zustand, d.h. voll funktionsfähig  und sauber zurückzugeben. Bei einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit  darf die Fehlerbehebung nur Zustimmung von SLS behoben werden. Für  entstandene Schäden durch Eigenregie haftet der Kunde. 
  8. Der Kunde haftet im vollen Umfang für den Schaden, der durch ein nicht  ordnungsgemäßes, mutwilliges und bewusstes Fahrverhalten entstanden ist. 

§4 Pflichten des Kunden bei Anmietung:

  1. Gegenstände, die dem Kunden (z.B. als Mieter) übergeben sind, sind  pfleglich, sachgerecht und bestimmungsgemäß zu behandeln und dürfen  ausschließlich nur von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und  abgebaut werden. Eine Übermäßige Inanspruchnahme ist zu vermeiden. Der  Kunde hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien,  insbesondere der UVV und VDE, zu sorgen. 
  2. Die Gegenstände sind im sauberen, einwandfreiem Zustand und geordnet  zurückzugeben. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches  in Höhe des aktuellen Neuwertes des Gerätes. Für verbrauchte, defekte oder  verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinzubehör, hat der Kunde den  aktuell geltenden Neupreis der Teile zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der  Nachweis unbenommen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht  entstanden oder wesentlich niedriger als der Neuwert bzw. Marktpreis sei. 
  3. Die technischen Anlagen sind nicht versichert. Der Kunde ist verpflichtet,  sowohl die zum Schutz der technischen Anlagen erforderlichen oder üblichen  Versicherungen (insb. Gegen Feuer, Diebstahl, Wasser) abzuschließen, als  auch das allgemein mit dem Einsatz der technischen Anlagen bei  Veranstaltungen verbundene Risiko (speziell Verkehrssicherungspflicht  gegenüber Dritten) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der  Abschluss der Versicherung ist SLS auf Nachfrage vorzulegen. 
  4. Der Kunde haftet für die von ihm nach dem Vertrag bereitzustellenden Helfer  (z.B. bei Auf- und Abbau) in jedem Fall nach §278 BGB, also wie für eigenes   Verschulden. Anweisung des Personals von SLS ist unbedingt Folge zu  leisten. 
  5. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Pflichten berechtigt die SLS–  unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz für dadurch entstehende  Schäden – zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Auftrages. 
  6. Bei jedem Auftrag, also auch wenn der Auftrag mit Personal von SLS  durchgeführt wird (sprich: Full-Service-Aufträge), hat der Kunde   • für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Anlagen Sorge zu  tragen; für Ausfälle und Schäden an Mietgegenständen sowie an Personal  infolge von Stromausfall, Stromschwankungen, Stromunterbrechungen oder  des ordnungsgemäßen Anschlusses haftet der Kunde.  
    – die technischen Anlagen während des gesamten vertraglichen Zeitraumes  der Verwendung (d.h. vom Aufbau bis zum Abbau, einschließlich etwaiger  Zeiten, in denen die Technik nicht genutzt wird) gegen unbefugten Gebrauch,  Beschädigungen, Diebstahl u. a. zu schützen.  
    – die technischen Anlagen vor Wetter (Sonne und Regen), Staub,  Publikumseinflüssen usw. zu schützen. Sollten die technischen Anlagen von  SLS innerhalb des Auftragszeitraumes stark verschmutzt (z.B. Sand, Staub,  Flüssigkeiten, etc.), ohne dass dies im Bereich der Verantwortung von SLS  liegt, so erhöht sich der Mietpreis pauschal um 10%. Das Recht von SLS auf  Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden (Reinigungsaufwand,  Ersatzteile, etc.) nicht  entstanden oder wesentlich geringer als die vereinbarte  Pauschale ist. 
  7. Der Kunde hat die Unterbringung unserer Techniker in einem mindestens 3* Hotel zu organisieren und für diese Kosten aufzukommen. Die Personen von  SLS werden ausschließlich in Einzelzimmern untergebracht. 

§5 Ansprüche des Kunden bei Anmietung

  1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle der Miete von  technischen Anlagen setzen voraus, dass der Kunde die Vollständigkeit und  Funktionstüchtigkeit der Mietsache gem. §3 überprüft hat bzw. einen später  auftretenden Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung SLS  mitgeteilt wurde. Für technische Anlagen, die ein bestimmtes Know-How und  Kenntnis über das Gerät voraussetzen, wird SLS grundsätzlich bei der  Vermietung ohne qualifiziertes Personal keine Haftung für die  ordnungsgemäße Funktion der Geräte übernehmen, es sei denn, es handelt  sich um ein defektes Gerät vor Inbetriebnahme durch den Kunden . 
  2. Liegt ein Sachmangel vor, so ist SLS nach eigener Wahl zum Austausch oder  zur Reparatur bzw. zur Nacherfüllung berechtigt. Ist der Kunde zum  Austausch oder zur Reparatur bzw. zur Nacherfüllung nicht rechtzeitig in der  Lage, ist der Kunde nach seiner freien Wahl berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten oder eine angemessene Minderung desvereinbarten Preises  zu verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden sind i m Übrigen vollkommen ausgeschlossen; für Schadensersatzansprüche gilt  Absatz 3. 
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Sachmängeln, aus  Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung und aus  unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch  für jegliche Art von Folgeschäden, insbesondere Mangelfolgeschäden.  Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind:  
    a) solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einer grob  fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der SLS (einschließlich der  gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beruht.  
    b) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder  der Gesundheit.  
    c) Verzugsschäden  
    d) Schäden im Falle der Nichteinhaltung von gegebenen Garantien oder  zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung des Kunden  ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen  Vertreter von SLS sowie deren Erfüllungsgehilfen. 

 

§6 Rechte und Pflichten des Kunden beim Kauf:

  1. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte  reklamieren Sie Transportschäden sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie  bitte Kontakt zu uns auf. Die Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum  einzusehen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Versäumung der Reklamation oder Kontaktaufnahme für Ihre gesetzlichen  Gewährleistungsrechte  keinerlei Konsequenzen hat. Sie helfen uns aber,  unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend  machen zu können. Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt hinsichtlich des  Prüfungsmaßstabes § 377 HGB. 
  2. Für Kaufleute im Sinne des HGB und öffentliche Einrichtungen besteht KEIN  RÜCKGABERECHT der gekauften Ware. 
  3. Ein Rückgaberecht besteht nicht, wenn:  
    – die von Ihnen bestellte Ware Ihren gewerblichen oder selbständigen  beruflichen Zwecken dient.  
    – die Waren/Produkte nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder  eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. 

 

§7 Preise und Zahlungen bei Anmietung:

  1. Preise und Zahlungen werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte  dies nicht geschehen sein, gelten die Preise zum Zeitpunkt der  Auftragserteilung gültigen Listenpreisen ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt  gegen Rechnung. SLS behält sich vor, die Listenpreise des Equipments  jederzeit und ohne Ankündigung bzw. Begründung zu verändern. 
  2. Möchte der Auftraggeber nach Auftragserteilung vom Auftrag zurücktreten, so  hat dieser folgende Abstandsummen an den Auftragnehmer zu entrichten:  
    a) bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 60 Tagen vor dem  Leistungsdatum, hat der Auftraggeber eine Abstandssumme von 30 % des  Brutto-Auftragswertes zu entrichten.  
    b) bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 30 Tagen vor dem  Leistungsdatum, hat der Auftraggeber eine Abstandssumme von 50 % des  Brutto-Auftragswertes zu entrichten.  
    c) bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 15 Tagen vor dem  Leistungsdatum, hat der Auftraggeber eine Abstandssumme von 70 % des  Brutto-Auftragswertes zu entrichten.  
    d) bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 8 Tage vor dem  Leistungsdatum, hat der Auftraggeber 100 % des Brutto-Auftragswertes zu  entrichten. 
  3. Es gilt das Zahlungsziel „Vorkasse“; Sollte dem Kunden ein anderes  Zahlungsziel eingeräumt werden, so wird dies schriftlich im Angebot, der  Auftragsbestätigung und der Rechnung datumsmäßig bestimmt. 
  4. Wird der Auftraggeber in der Angebotsphase darauf aufmerksam gemacht, dass keine technische Redunanz beinhaltet ist, haftet SLS nicht für den Ausfall der Veranstaltung und übernimmt auch keine weiteren Kosten. Es sind heutzutage hochtechnolisierte Produkte im Einsatz. Jedes Gerät wird vor Ausgabe auf 100% Funktionalität geprüft. Ein Ausfall während der Veranstaltung liegt nicht im Ermessensspielraum der SLS. Die Kosten hiefür und Folgekosten können nicht vom Auftaggeber geltend gemacht werden.
  5. Alle in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise  und exklusiv der gesetzlichen, aktuell geltenden Mehrwertsteuer. 

§8 Preise und Zahlungen bei Kauf:

  1. Preise und Zahlungen werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte  dies nicht geschehen sein, gelten die Preise zum Zeitpunkt der  Auftragserteilung gültigen Listenpreisen ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt  gegen Rechnung. SLS behält sich vor, die Listenpreise Produkte jederzeit und  ohne Ankündigung bzw. Begründung zu verändern. 
  2. Es gilt das Zahlungsziel „Vorkasse“; Sollte dem Kunden ein anderes  Zahlungsziel eingeräumt werden, so wird dies schriftlich im Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung datumsmäßig bestimmt. 
  3. Alle in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise  und exklusiv der gesetzlichen, aktuell geltenden Mehrwertsteuer. 

 

§9 Lieferung und Lieferfristen bei Kauf:

  1. Die Lieferung erfolgt im Regelfall als eine Direktlieferung der Hersteller an die  Kunden von SLS und reist auf Gefahr des Empfängers. 
  2. Die Lieferungen erfolgen binnen 30 Tagen. Sollte eine Lieferung in dieser Frist  nicht möglich sein, so ergeht eine gesonderte Benachrichtigung mit der Bitte  um entsprechende Bestätigung; vorstehende Bestimmungen gelten nicht für  Aufträge auf Lieferung von Messe- und Produktneuheiten. Jede Teillieferung  gilt als selbständiges Geschäft. Wird die Lieferung infolge eines Umstandes,  den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so ist  der Verkäufer berechtigt, seine Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise  aufzuheben. 

§10 Eigentumsvorbehalt bei Kauf:

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt die SLS Eigentümer.

§11 Schlussbestimmungen:

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen  zwischen SLS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik  Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. 
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist Wört. 
  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder  mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Ellwangen. 
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder  werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder   Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise  diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten  Parteiwillen am nächsten kommt.