Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Geltungsbereich:
- Alle Vertragsverhältnisse und die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte zwischen SLS mediatecgroup® GmbH (im nachfolgenden auch SLS genannt) und dem Vertragspartner (im nachfolgenden auch Kunde genannt), die Sach-, Dienst- und Werkleistungen bestellen, basieren auf der Grundlage bzw. sind Bestandteil der nachstehenden Bedingungen. Diese AGB erfassen die Bereiche der Vermietung von Veranstaltungstechnik, den Verkauf von Eventprodukten sowie auch die Überlassung von Personal und Material. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Dienstleistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.
- Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Die Angestellten von SLS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§2 Angebot, Vertragsabschluss, Fristen und Termine:
- Die Angebote von SLS sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von SLS oder durch Ausführung nach Auftragserteilung des Auftraggebers zu Stande.
- Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die SLS die Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern SLS die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insgesamt jedoch höchstens bis zur Höhe des Netto-Rechnungsw ertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SLS beruht.
- Der Beginn der von SLS bestätigten Fristen bzw. Termine setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen durch SLS setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
§3 Leistungsumfang bei Vermietung:
- Im Falle der Vermietung von Gegenständen, beginnt die Mietzeit mit dem Tage der Abholung und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung erfolgen.
- Ein angegebener Tagesmietpreis bezieht sich auf die Dauer der Mietzeit, sofern vertraglich nichteine Abrechnung nach Nutzungstagen vereinbart ist. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet. Sollte sich Zahl der vereinbarten Nutzungstage überschreiten, hat der Kunde die sofortige Zustimmung dafür bei SLS einzuholen. Wird der Mietgegenstand unberechtigt an mehr als den vereinbarten Nutzungstagen genutzt, so ist ein um 30 % erhöhter Tagesmietpreis zusätzlich zu entrichten.
- Die vereinbarte Rückgabezeit (Tag und Uhrzeit) ist unbedingt einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist SLS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden angebrochenen Tag, der den Rückgabetermin überschreitet, ist der volle Tagesmietpreis zusätzlich zu entrichten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, SLS den entstandenen Schaden durch den verspäteten Rückgabetermin zu erstatten.
- Eine Anlieferung der Mietsache erfolgt gegen Berechnung der Kosten. SLS ist zur Instandhaltung der Mietsache und Beseitigung von Sachmängeln während der Mietzeit berechtigt, jedoch – unbeschadet des gesetzlichen Rechts des Kunden auf Mietminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag – verpflichtet. Reparatureingriffe des Kunden sind nicht gestattet. Für Schäden, die durch eigenverantwortliche Eingriffe des Kunden oder eines Dritten entstanden sind, haftet der Kunde zum Neupreis des Mietgegenstandes.
- Der Kunde hat sich bei der Übernahme von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Die Übernahme gilt als eine Bestätigung für vollständige und ordnungsgemäß funktionierende Geräte.
- Unsere Fahrzeuge sind Vollkasko versichert. Bei einem Unfall jeglicher Art, ist sofort SLS sowie die Polizei zu verständigen. Der Fahrer des Fahrzeuges haftet alleine für den entstandenen Sachschaden.
- Die Fahrzeuge sind in Ordnungsgemäßen Zustand, d.h. voll funktionsfähig und sauber zurückzugeben. Bei einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit darf die Fehlerbehebung nur Zustimmung von SLS behoben werden. Für entstandene Schäden durch Eigenregie haftet der Kunde.
- Der Kunde haftet im vollen Umfang für den Schaden, der durch ein nicht ordnungsgemäßes, mutwilliges und bewusstes Fahrverhalten entstanden ist.
§4 Pflichten des Kunden bei Anmietung:
- Gegenstände, die dem Kunden (z.B. als Mieter) übergeben sind, sind pfleglich, sachgerecht und bestimmungsgemäß zu behandeln und dürfen ausschließlich nur von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Eine Übermäßige Inanspruchnahme ist zu vermeiden. Der Kunde hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und VDE, zu sorgen.
- Die Gegenstände sind im sauberen, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches in Höhe des aktuellen Neuwertes des Gerätes. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinzubehör, hat der Kunde den aktuell geltenden Neupreis der Teile zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Neuwert bzw. Marktpreis sei.
- Die technischen Anlagen sind nicht versichert. Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die zum Schutz der technischen Anlagen erforderlichen oder üblichen Versicherungen (insb. Gegen Feuer, Diebstahl, Wasser) abzuschließen, als auch das allgemein mit dem Einsatz der technischen Anlagen bei Veranstaltungen verbundene Risiko (speziell Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist SLS auf Nachfrage vorzulegen.
- Der Kunde haftet für die von ihm nach dem Vertrag bereitzustellenden Helfer (z.B. bei Auf- und Abbau) in jedem Fall nach §278 BGB, also wie für eigenes Verschulden. Anweisung des Personals von SLS ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Nichteinhaltung der vorstehenden Pflichten berechtigt die SLS– unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz für dadurch entstehende Schäden – zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Auftrages.
- Bei jedem Auftrag, also auch wenn der Auftrag mit Personal von SLS durchgeführt wird (sprich: Full-Service-Aufträge), hat der Kunde • für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Anlagen Sorge zu tragen; für Ausfälle und Schäden an Mietgegenständen sowie an Personal infolge von Stromausfall, Stromschwankungen, Stromunterbrechungen oder des ordnungsgemäßen Anschlusses haftet der Kunde.
– die technischen Anlagen während des gesamten vertraglichen Zeitraumes der Verwendung (d.h. vom Aufbau bis zum Abbau, einschließlich etwaiger Zeiten, in denen die Technik nicht genutzt wird) gegen unbefugten Gebrauch, Beschädigungen, Diebstahl u. a. zu schützen.
– die technischen Anlagen vor Wetter (Sonne und Regen), Staub, Publikumseinflüssen usw. zu schützen. Sollten die technischen Anlagen von SLS innerhalb des Auftragszeitraumes stark verschmutzt (z.B. Sand, Staub, Flüssigkeiten, etc.), ohne dass dies im Bereich der Verantwortung von SLS liegt, so erhöht sich der Mietpreis pauschal um 10%. Das Recht von SLS auf Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden (Reinigungsaufwand, Ersatzteile, etc.) nicht entstanden oder wesentlich geringer als die vereinbarte Pauschale ist. - Der Kunde hat die Unterbringung unserer Techniker in einem mindestens 3* Hotel zu organisieren und für diese Kosten aufzukommen. Die Personen von SLS werden ausschließlich in Einzelzimmern untergebracht.
§5 Ansprüche des Kunden bei Anmietung
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle der Miete von technischen Anlagen setzen voraus, dass der Kunde die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache gem. §3 überprüft hat bzw. einen später auftretenden Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung SLS mitgeteilt wurde. Für technische Anlagen, die ein bestimmtes Know-How und Kenntnis über das Gerät voraussetzen, wird SLS grundsätzlich bei der Vermietung ohne qualifiziertes Personal keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion der Geräte übernehmen, es sei denn, es handelt sich um ein defektes Gerät vor Inbetriebnahme durch den Kunden .
- Liegt ein Sachmangel vor, so ist SLS nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur bzw. zur Nacherfüllung berechtigt. Ist der Kunde zum Austausch oder zur Reparatur bzw. zur Nacherfüllung nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Kunde nach seiner freien Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung desvereinbarten Preises zu verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden sind i m Übrigen vollkommen ausgeschlossen; für Schadensersatzansprüche gilt Absatz 3.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Sachmängeln, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, insbesondere Mangelfolgeschäden. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind:
a) solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der SLS (einschließlich der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beruht.
b) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
c) Verzugsschäden
d) Schäden im Falle der Nichteinhaltung von gegebenen Garantien oder zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung des Kunden ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter von SLS sowie deren Erfüllungsgehilfen.
§6 Rechte und Pflichten des Kunden beim Kauf:
- Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte reklamieren Sie Transportschäden sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Die Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum einzusehen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Versäumung der Reklamation oder Kontaktaufnahme für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen hat. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen zu können. Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes § 377 HGB.
- Für Kaufleute im Sinne des HGB und öffentliche Einrichtungen besteht KEIN RÜCKGABERECHT der gekauften Ware.
- Ein Rückgaberecht besteht nicht, wenn:
– die von Ihnen bestellte Ware Ihren gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken dient.
– die Waren/Produkte nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§7 Preise und Zahlungen bei Anmietung:
- Preise und Zahlungen werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Listenpreisen ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. SLS behält sich vor, die Listenpreise des Equipments jederzeit und ohne Ankündigung bzw. Begründung zu verändern.
- Möchte der Auftraggeber nach Auftragserteilung vom Auftrag zurücktreten, so hat dieser folgende Abstandsummen an den Auftragnehmer zu entrichten:
a) bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 60 Tagen vor dem Leistungsdatum, hat der Auftraggeber eine Abstandssumme von 30 % des Brutto-Auftragswertes zu entrichten.
b) bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 30 Tagen vor dem Leistungsdatum, hat der Auftraggeber eine Abstandssumme von 50 % des Brutto-Auftragswertes zu entrichten.
c) bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 15 Tagen vor dem Leistungsdatum, hat der Auftraggeber eine Abstandssumme von 70 % des Brutto-Auftragswertes zu entrichten.
d) bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 8 Tage vor dem Leistungsdatum, hat der Auftraggeber 100 % des Brutto-Auftragswertes zu entrichten. - Es gilt das Zahlungsziel „Vorkasse“; Sollte dem Kunden ein anderes Zahlungsziel eingeräumt werden, so wird dies schriftlich im Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung datumsmäßig bestimmt.
- Wird der Auftraggeber in der Angebotsphase darauf aufmerksam gemacht, dass keine technische Redunanz beinhaltet ist, haftet SLS nicht für den Ausfall der Veranstaltung und übernimmt auch keine weiteren Kosten. Es sind heutzutage hochtechnolisierte Produkte im Einsatz. Jedes Gerät wird vor Ausgabe auf 100% Funktionalität geprüft. Ein Ausfall während der Veranstaltung liegt nicht im Ermessensspielraum der SLS. Die Kosten hiefür und Folgekosten können nicht vom Auftaggeber geltend gemacht werden.
- Alle in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise und exklusiv der gesetzlichen, aktuell geltenden Mehrwertsteuer.
§8 Preise und Zahlungen bei Kauf:
- Preise und Zahlungen werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Listenpreisen ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. SLS behält sich vor, die Listenpreise Produkte jederzeit und ohne Ankündigung bzw. Begründung zu verändern.
- Es gilt das Zahlungsziel „Vorkasse“; Sollte dem Kunden ein anderes Zahlungsziel eingeräumt werden, so wird dies schriftlich im Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung datumsmäßig bestimmt.
- Alle in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise und exklusiv der gesetzlichen, aktuell geltenden Mehrwertsteuer.
§9 Lieferung und Lieferfristen bei Kauf:
- Die Lieferung erfolgt im Regelfall als eine Direktlieferung der Hersteller an die Kunden von SLS und reist auf Gefahr des Empfängers.
- Die Lieferungen erfolgen binnen 30 Tagen. Sollte eine Lieferung in dieser Frist nicht möglich sein, so ergeht eine gesonderte Benachrichtigung mit der Bitte um entsprechende Bestätigung; vorstehende Bestimmungen gelten nicht für Aufträge auf Lieferung von Messe- und Produktneuheiten. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Wird die Lieferung infolge eines Umstandes, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so ist der Verkäufer berechtigt, seine Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben.
§10 Eigentumsvorbehalt bei Kauf:
- Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt die SLS Eigentümer.
§11 Schlussbestimmungen:
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SLS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
- Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist Wört.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Ellwangen.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.